Hier findest du meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Dienstleistungen als Videograf und Fotograf im Cinematic-Stil für Hochzeiten, Events, Imagefilme und mehr. Meine AGB dienen der Absicherung und Klarstellung von Vertragsbedingungen und informieren meine Kunden über Details wie Preise, Zahlungsbedingungen, Vertragsabschluss, Kündigung und Widerruf. Die AGB sind auf mein Unternehmen abgestimmt, um sicherzustellen, dass sie allen gesetzlichen Regelungen entsprechen. Ich empfehle meinen Kunden, die AGB sorgfältig durchzulesen, bevor sie eine meiner Dienstleistungen nutzen.
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1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der Fotograf und Videograf Kevin Merkoffer, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos und Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder und Videos in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1.
Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos oder Videos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3.
Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos oder Videos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat
das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein
verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos oder Videos zustande.
2.5.
Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
3.1.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf oder Videograf alle für die Ausführung des
Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche,etc.).
3.2.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren und Filmen erlaubt
ist. Durch Fotografier- und Filmverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3
Der Auftraggeber informiert alle Anwesenden Personen der Veranstaltung das Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden.
3.4.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen/Videografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie/Videografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3.5.
Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere
Gewalt.
4. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
4.1.
Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nur durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers beschäftigt.
4.2.
Der Auftragnehmer fotografiert und filmt im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung/Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
4.3.
Der Video-/Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
4.4.
Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos und Videos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg, mp4). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW/CLog3 Format.
4.5.
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen acht Wochen nach dem Foto- und Videotermin die Fotos und Videos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
5. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN
5.1.
Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet.
5.2.
Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.3.
Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.4.
Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, vor der Übergabe der Fotos/Videos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
5.5.
An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Mittenwald aus. Die Anfahrt im Umkreis von 150 km von Mittenwald wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,25 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung und Reise in Rechnung gestellt.
5.6.
Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeits-/ Veranstaltungsortes zur Verfügung gestellt bzw. dessen Kosten übernommen. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeits-/Veranstaltungsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
5.7.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
6. AUFTRAGSÄNDERUNGEN, –ERWEITERUNGEN UND -KÜNDIGUNG
6.1.
Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.
6.3.
Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen wie folgt berechnet: Vorgespräch: 50,- Euro, Konzepterstellung: 150,- Euro.
6.4.
Kündigt der Auftraggeber 60 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdatum, sind 50% des vereinbarten Honorars fällig.
6.5.
Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, bei der Suche eines geeigneten Ersatzes behilflich zu sein.
6.6.
Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
7. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
7.1.
Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos und Videos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2.
Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos und Videos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3.
Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos und Videos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos und Videos zu erhalten.
7.4.
Der Auftragnehmer darf die Fotos und Videos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Soziale Medien etc.).
7.5.
Der Auftraggeber darf der Verwendung der Fotos und Videos durch den Auftragnehmer im Rahmen der Eigenwerbung widersprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dadurch von der Nutzung im Rahmen der Eigenwerbung abzusehen.
7.6.
Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
8. HAFTUNG
8.1.
Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2.
In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.3.
Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern
8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.5.
Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß
§ 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE UND ABTRETUNG
9.1.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
10. DATENSCHUTRECHTLICHE INFORMATIONSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
10.1.
Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
10.2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.
10.3.
Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
11. TEXTFORM
11.1.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
12. ANZUWENDENDES RECHT
12.1.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Mittenwald. Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12.3.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.